Willkommen auf der Website des Landesverband Hessen des Deutschen Tonkünstlerverbandes (DTKV) Der Tonkünstlerverband Hessen ist ein Zusammenschluss der regionalen Tonkünstlerverbände im Bundesland Hessen. Das Einzelmitglied im Regionalverband ist über die Mitgliedschaft des jeweiligen Regionalverbandes im Tonkünstlerverband Hessen dem Bundesverband des DTKV angeschlossen. Der Deutsche Tonkünstlerverband vertritt knapp 9.000 Musiker in ganz Deutschland. Lesen Sie mehr: www.dtkv.org
Die nächste Landesdelegiertenversammlung findet am
Samstag, 13. März 2021, 11 bis 16.30 Uhr in Fulda statt.
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CORONA
Ab dem 11. Januar gelten die folgenden,
für unseren Bereich unveränderten Regelungen:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/21-01-08-auslegungshinweise_cokobev.docx.pdf
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DMR Umfrage zu den Corona-Auswirkungen: Jetzt mitmachen!
Auswirkungen der Corona-Zeit auf das Musikleben
Welche mittel- und langfristigen Schäden drohen dem Musikleben durch Corona? Um die Auswirkungen der kulturellen Eiszeit, in die die Corona-Maßnahmen das Musikleben gestürzt haben, auf valider Datengrundlage zu erfassen und passgenaue musikpolitische Forderungen erarbeiten zu können, führt der Deutsche Musikrat, der als Dachverband des Musiklebens die Interessen von 14 Millionen musizierenden Menschen vertritt, gemeinsam mit dem Zentrum für Kulturforschung eine quantitativ und qualitativ angelegte Studie durch. Die vorliegende Befragung richtet sich an alle Personen, die im Musikleben aktiv sind, und widmet sich vorrangig den ökonomischen Auswirkungen der Corona-Zeit auf das Musikleben. Umso mehr Personen sich an der Umfrage beteiligen, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse sein. Die Befragung wird anonym durchgeführt. Alle Daten werden konform zur Datenschutz-Grundverordnung behandelt.
bis zum 28. Februar 2021: https://dmr-befragung.kulturforschung.de/
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Home – NEUSTART KULTUR – Stipendienprogramm Klassik (musikrat.org)
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Die Bundesregierung unterstützt Betriebe, Solo-Selbstständige, Vereine und andere Einrichtungen mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (“Novemberhilfe”). Die Unterstützung soll auch für den Zeitraum der temporären Schließungen im Dezember fortgeführt werden.
Corona-Pandemie: Dezemberhilfe für die Wirtschaft kommt (bundesregierung.de)
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Demonstration des Hessischen Musikerverband
#viertelnachzwölf – zur Rettung der hessischen Musik- und Kulturszene
https://www.hessischer-musikverband.de/
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Mehr Hilfe für Soloselbständige und die Kultur- und
Veranstaltungsbranche
– Novemberhilfe weiter konkretisiert – Überbrückungshilfe III kommt
https://www.dtkv-hessen.de/wp-content/uploads/2020/11/PM-Bund_Mehr-Hilfe-fuer-Soloselbstaendige-und-die-Kultur-und-Veranstaltungsbranche_2020-11-13.pdf
Die Corona-Förderungen des Bundes im Bereich Musik
https://www.dtkv-hessen.de/wp-content/uploads/2020/11/Corona-Foerderungen-des-Bundes_Stand-2020-11-16.pdf
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UMFRAGE: Berufliche Situation von Musiker*innen in der Corona Zeit
Der DTKV Hessen bittet alle Musiker*innen, die in Hessen wohnen oder dort arbeiten, sich bis spätestens 15.11. an der Umfrage zu beteiligen.
https://easy-feedback.de/umfrage/1262127/nMyr7y
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Corona-Verordnung zum Sport und zum Musik- und Kunstunterricht gelockert
“Bei außerschulischen Bildungsangeboten sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten muss der
Unterricht so erfolgen, dass die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene wo immer möglich beachtet werden können. Eine Gruppenobergrenze besteht in Einrichtungen nicht. In geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.[…] Unterricht, der nicht in Einrichtungen, sondern privat/im häuslichen Umfeld stattfindet, ist auf Einzelunterricht zu beschränken.”
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hessen.de_land/20-11-06-auslegungshinweise_cokobev.pdf
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Ab dem 2. November gilt: Musikschulen werden geschlossen, Einzelunterricht außerhalb der Musikschule ist möglich: https://staatskanzlei.hessen.de/presse/bildergalerie/neue-corona-massnahmen-beschlossen-0
“Bildungsangebote, gültig ab 2. November: Volkshochschulen und Fahrschulen bleiben geöffnet. Einzelunterricht und -schulungen sind in allen Bereichen möglich (z.B. Einzelunterricht im Reiten, Einzeltraining mit Hunden, Personal Training 1:1, Einzel-Musikunterricht außerhalb der Musikschule). Musik- und Kunstschulen sowie Hundeschulen sind geschlossen. Jugendarbeit darf stattfinden, wenn der Bildungsaspekt im Vordergrund steht.”
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STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Musikschule Kelsterbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Lehrkraft Elementare Musikpädagogik / stellvertretende Musikschulleitung (m/w/d)
im Rahmen einer unbefristeten Vollzeitstelle (39 Wochenstunden). Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Das
Entgelt richtet sich nach Entgeltgruppe 9b TVöD.
https://www.kelsterbach.de/rathaus/karriere/stellenangebote/vacancy/show/45/Vacancy/
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Für faire Beschäftigung an Musikschulen
Anlässlich der VdM-Bundesversammlung demonstrieren Musikpädagoginnen und -pädagogen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler mit den ver.di-Landesfachgruppen Musik NRW und Rheinland-Pfalz/Saarland für faire Beschäftigungsverhältnisse an Musikschulen.
Um den Niedergang eines ganzen Berufsstands und damit das Aus der musikalischen Bildung zu verhindern, fordern wir vom VdM und der Politik die Überführung der Honorarverträge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach TVöD.
Nur wenn Arbeitnehmer, Arbeitgeber, der Verband der Musikschulen und die Politik zusammenhalten, können wir die wesentlichen Zukunftsaufgaben im Interesse der musikalischen Bildung bewältigen.
Wann | Wo
Sonnabend, 3. Oktober 2020 | 10:00 bis 13:00 Uhr
vor der Rhein-Mosel-Halle
56068 Koblenz, Julius-Wegeler-Straße 4
Hintergrund
Die Qualität und die Zukunftssicherheit der musikalischen Bildung sind bedroht. Nachwuchsmangel und schlechte Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte an Musikschulen gefährden die Qualität und Wirksamkeit der musikalischen Bildung. Prekäre Arbeitsbedingungen führen zu einer überhöhten Arbeitsbelastung des Verwaltungs- und Lehrpersonals und befördern eine qualitative sowie personelle Erosion der Musikschule nach innen und nach außen.
Tausende Fachkräfte fehlen schon jetzt und der Druck wächst weiter. In den kommenden zehn Jahren werden allein durch Verrentung 30 Prozent der Musikpädagoginnen und -pädagogen aus dem Berufsleben ausscheiden.
Dirk von Kügelgen
kuegelgen@outlook.com<mailto:kuegelgen@outlook.com>
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Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen gilt ab dem 6. Juli:
- Bei Veranstaltungen wie Messen oder Konzerten sowie in Theatern und Kinos wird die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Davon kann beispielsweise in Theatern und Kinos abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, das Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Alltagsmaske vorsieht.
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen Zuschauerplätze eingenommen werden, sollen die Sitzplätze personalisiert vergeben werden, um eine Rückverfolgung im Fall einer Infektion zu ermöglichen. Das gilt nicht für Tischgesellschaften.
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-lockerungen
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Das Kulturbüro der Stadt Ludwigshafen fällt mit einer äußerst positiven und nachahmenswerten Initiative für seine freischaffenden Musiker auf: Bei der Aktion „Rent An Artist“ können Künstler von Privatpersonen oder sozialen Einrichtungen wie z.B. Altersheimen für einen Betrag von 50 € über das Kulturbüro gebucht werden. Die Stadt Ludwigshafen ermöglicht es mit einem weiteren Zuschuss von 200 € damit die Gage für den jeweiligen Solo-Künstler den Mindesthonorarstandards entspricht
https://www.ludwigshafen.de/lebenswert/kulturbuero/rent-an-artist
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Bitte beachten Sie die aktuelle Verordnung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht
5. Bildungsangebote, Ausbildung
Bei außerschulischen Bildungsangeboten sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten muss der Unterricht so erfolgen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden kann. Die Gruppengröße darf in der Regel 15 Personen nicht überschreiten. Die Lehrkraft wird hierbei nicht gezählt. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind einzuhalten.
- Jour fixe „Musik und Stadt“: Komponistinnen gestern und heute
Montag, 22. Juni 2020, 19 Uhr ⋅ Livestream von ALEX Berlin
Auf dem Podium werden mit dabei sein:
MA Bettina Brand, Geschäftsführerin der Ursula-Mamlock-Stiftung
Prof. Dr. Beatrix Borchard, Musikhistorikerin
Prof. Violeta Dinescu, Komponistin
Susanne Stelzenbach, Komponistin, Leiterin des Festivals „Pyramidale“
Moderation: Dr. Adelheid Krause-Pichler
Musik: Ehrengard von Gemmingen, Violoncello
Aufgrund der Einschränkungen, die mit der Corona-Pandemie notwendig geworden sind, findet der 6. Jour fixe „Musik und Stadt“ ohne Publikum in Saal statt. Bitte verfolgen Sie daher den Jour fixe im Livestream. Ein Link zum Livestream wird am Veranstaltungstag hier freigeschaltet.
https://www.landesmusikrat-berlin.de/musikpolitik/jour-fixe/
Fragen aus dem Publikum: Bitte senden Sie Ihre Fragen an die Podiumsteilnehmerinnen und Podiumsteilnehmer bis zum 18. Juni 2020 an info@landesmusikrat-berlin.de. Aus logistischen Gründen ist das direkte Zuschalten von Fragenden leider nicht möglich.
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Praxisferne Soforthilfen im Kulturbereich in der Kritik
26.05.2020 – Der Dachverband freier Würzburger Kulturträger sammelt auf einer eigens dafür eingerichteten Website Schilderungen von Menschen, die in der Kultur- und Kreativbranche tätig sind und staatliche Hilfsangebote in Anspruch nehmen wollen, die offenbar praxisfern ausgestaltet sind. Ziel dieser Sammlung sei es, die existierende Lücken in den Förderkonzepten deutlich zu machen. http://esreicht-nicht.de
Die gesamte Pressemitteilung ist nachlesbar unter:
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Der Musikschulunterricht und der private Musikunterricht ist ab dem 4.5.20 in Hessen wieder erlaubt!
Öffnen dürfen in Hessen ab 4. Mai 2020 unter Einhaltung von Abstands- bzw. Hygieneregeln:
- Spielplätze
- Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten, unter der Vorgabe, dass eine individuelle Nutzung erfolgt. Gruppenaktivitäten oder -führungen können nicht angeboten werden. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf
- Tierparks, Zoos und Botanische Gärten
- Hundesalons und Hundeschulen
- Copyshops
- Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
- Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für Kunden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.
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Nutzen Sie gerne auch den Musterbrief von ver.di und FTKB als Appell an Ministerpräsident Bouffier:
Soforthilfen.Appell an Ministerpräsident Bouffier – Musterbrief
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Nachdem in Bayern die 1.000,- Euro Pauschale durchgesetzt werden konnte (link: www.bayerischer-musikrat.de/nachrichten/Hilfe%20für%20Künstlerinnen) legt der Dachverband DMR zusammen mit dem DTKV, die diese Forderung ursprünglich bereits als bundesweit gültige Forderung aufgestellt haben, nach:
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DTKV Hessen schließt sich dem Appell von ver.di vom 9.4. an
Appell_Hessen_final (002)
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Allianz der Freien Künste fordert dringende Korrekturen bei der Coronahilfe von Bund und Ländern, 7.4.20
AFK-Forderungen_Corona_Soforthilfe_final
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Hier die aktuelle Pressemitteilung zur Soforthilfe für Solo-Selbstständige, u.a. Zuschusszahlungen, in Hessen: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/soforthilfe-und-darlehen-fuer-die-wirtschaft?fbclid=IwAR1F9Ua_QnOk0uPiqUWKONBSbHhW7U6faSJ5y1-UJNL8v1F3W1D_3GQBiQU.
Dort heißt es: „Anträge können spätestens ab Montag beim Regierungspräsidium Kassel und dann ausschließlich online gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten.“
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Frankfurter Rundschau
Corona-Krise in Hessen: Soforthilfe geht an Künstlern vorbei
https://www.fr.de/rhein-main/hessen-soforthilfe-geht-kuenstlern-vorbei-13637019.html
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ver.di Appell
zur Fortzahlung der Vergütungen der Honorarkräfte für die Dauer der Corona-Krise und zum umsichtigen Einsatz von Videodiensten für die Unterrichtsdurchführung https://musik.verdi.de/themen/nachrichten/++co++261a3f7e-7005-11ea-8355-525400f67940?SiteFilterPortlet.filter_for=similar
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bklm (Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen) zu Corona Krise – Situation der Lehrbeauftragten
Die Pressemitteilung der bklm vom 30.März 2020 Corona-Krise: zur Situation der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen finden Sie hier:
http://bklm.org/aktuelles/365-bklm-zu-corona-krise-situation-der-lehrbeauftragten.html
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PRESSEMITTEILUNG
Freiberufliche Musiker in der Kirchenmusik schützen: Hoffnungsfrohe Zeichen der beiden Kirchen
Die Katholische Kirche und Evangelische Kirche unterstützen den Appell des Deutschen Musikrates an die Kirchen, Musikern ihr Honorar auch im Falle abgesagter Veranstaltungen zu zahlen. Der Kulturbeauftragte der EKD, Dr. Johann Hinrich Claussen, hat mit einem Solidar-Aufruf an die Kirchengemeinden reagiert und bittet diese, Ausfallhonorare an die bereits für Gottesdienste engagierten Musiker zu zahlen und Wege zur Kompensation entfallener Konzerte zu suchen. Weiterhin wollen die EKD und die evangelischen Landeskirchen auf ihrer anstehenden digital durchgeführten Kirchenkonferenz in der kommenden Woche über Maßnahmen zur Unterstützung der Kirchenmusik beraten. Der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, hat dieses Anliegen an alle Generalvikare der deutschen Bistümer herangetragen.
Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat freut sich über die hoffnungsfroh stimmenden Signale der beiden Kirchen, die durch den Ausfall von Gottesdiensten und Konzerten entstandene dramatische Situation der freiberuflichen Musikerinnen und Musiker lindern zu wollen. Nicht nur die bevorstehende Passionswoche und die Ostertage zeigen einmal mehr die Bedeutung der Kirchen als größter Kulturträger neben Staat und Kommunen in unserem Land. Ich hoffe, dass die Bemühungen der beiden Kirchen zur Linderung der Not freiberuflicher Musikerinnen und Musiker vor Ort zeitnah Wirkung zeigen.“
Weiterführende Informationen finden Sie auf https://www.musikrat.de/musikpolitik/corona.
Der Deutsche Tonkünstlerverband fordert im Schulterschluss mit dem Deutschen Musikrat ein zunächst auf sechs Monate begrenztes Grundeinkommen für alle Künstlersozialkasse-Mitglieder in Höhe von €1.000,- netto.
Hier geht es zur Pressemitteilung
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Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Antrag auf zinslose Stundung / Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Coronakrise auf den Seiten unserer Dachverbände: www.dtkv.org und www.Landesmusikrat-Hessen.de
Aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.nmz.de sowie bei https://www.facebook.com/Selbststaendige
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Inzwischen ist auch privater Musikunterricht in Hessen untersagt:
“Untersagt wird die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie Privatunterricht im außerschulischen Bereich.”
Online-Unterricht ist aber ausdrücklich erlaubt:
“Online-Angebote im Bereich Musik, Bildung und Privatunterricht bleiben möglich”
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PRESSEMITTEILUNG des Deutschen Musikrates
Coronakrise: Deutscher Musikrat fordert befristetes Grundeinkommen
Der Deutsche Musikrat begrüßt die Erklärung der Kulturstaatsministerin, Prof. Monika Grütters vom 13. März 2020, die Kultur- und Kreativwirtschaft angesichts der Coronakrise massiv zu unterstützen. Die Auswirkungen der Coronakrise sind dramatisch für das gesamte Musikleben. Dazu gehören neben den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen der Musikwirtschaft im Produktions- und Veranstaltungsbereich vor allem die freiberuflichen Musikerinnen und Musiker, die in den folgenden Bereichen tätig sind: in der Amateurmusikszene, den freien Ensembles, im Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsbereich mit den Musikhochschulen, Universitäten und Landesmusikakademien, im musikpädagogischen Bereich von den allgemeinbildenden Schulen, den Musikschulen bis zum Soloselbstständigen und den Komponistinnen und Komponisten ebenso wie die freiberuflich Tätigen in den Chören, Orchestern und Musiktheatern, dem Musikjournalismus und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der DMR fordert ein auf sechs Monate befristetes Grundeinkommen in Höhe von € 1.000 für alle freiberuflichen Kreativschaffenden. Die Einkommen der freiberuflichen Musikerinnen und Musiker, sei es im Veranstaltungsbereich wie in den musikpädagogischen Berufsfeldern, brechen mit dem bundesweiten Shutdown sofort weg, während die Kosten weiterlaufen. Bei einem laut Künstlersozialkasse durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen freiberuflicher Musikerinnen und Musiker von € 13.000 ist kein Spielraum für Rücklagen gegeben. Das hat auch die erste Zwischenauswertung der noch bis zum 31. März laufenden Umfrage des Deutschen Musikrates zu den Auswirkungen der Coronakrise auf den Musikbereich ergeben. Entscheidend ist, dass jetzt rasch und ohne bürokratischen Aufwand geholfen werden kann.“
Über 100 Dachverbände des Musiklebens sind als Mitglieder im Deutschen Musikrat vertreten. Vom Instrumentenbau über die Kirchenmusik, den Clubbetrieb, den Musikjournalismus bis hin zu den Verlagen: Von der aktuellen Krise sind alle Kreativbranchen betroffen.
Die Umfrage des Deutschen Musikrates läuft noch bis zum 31. März 2020: https://www.surveymonkey.de/r/XZJSKBZ.
Berlin, 16. März 2020
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Die derzeit erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung der übermäßig schnellen, großflächigen Ausbreitung der COVID-19 Viren treffen zahlreiche Akteurinnen und Akteure im Musikbereich hart. Der Deutsche Musikrat hat hierzu ein Auffangprogramm der Bundesregierung gefordert, um Arbeitsplätze im Musikleben zu sichern und soziale Härten zu vermeiden. Um aussagefähig im Hinblick auf das Ausmaß der Auswirkungen und sinnvollen Maßnahmen zu sein, braucht der Deutsche Musikrat Ihre Mithilfe. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen bis zum 25.3.20 unter der Adresse: office@DTKV-Hessen.de
Beeinträchtigen die Maßnahmen zur starken Ausbreitung des COVID-19 Virus Ihre Arbeit?
Wenn ja, in welcher Weise beeinträchtigen die Maßnahmen Ihre Arbeit.
Beziffern Sie bitte möglichst konkret den schon absehbaren wirtschaftlichen Schaden für 2020.
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Fachtag EMP-Netzwerk Hessen am 29. Februar 2020 in Darmstadt
Das EMP-Netzwerk Hessen wurde in Trägerschaft des DTKV Landesverband Hessen e.V. im Mai 2019 gegründet. Der DTKV Hessen veranstaltete am 29.02.2020 eine ganztägige Fachtagung als erste Folgeveranstaltung. Sie fand in der Akademie für Tonkunst in Darmstadt in Kooperation mit dem DTKV Landesverband Rheinland-Pfalz statt.
Sabine Hirler berichtete Anschluss über ihre Erfahrungen und Eindrücke in EMP-Projekten in China: EMP-Angebote sind dort alle in privater Hand, durch geringe Ausbildungsmöglichkeiten gibt es nur wenige Fachkräfte.
Im Rahmen des Vortrags zu Stressmanagement gab Ute-Gabriela Schneppat zunächst einen Überblick über die Zunahme stressbedingter Erkrankungen in den letzten Jahren, über physiologische Faktoren für Stress sowie verschiedene Stressarten.
Zum Thema Arbeitsrecht erhielten die Anwesenden von verdi-Rechtssekretär Stefan Menz viele stichhaltige Informationen für Angestellte, für Honorarkräfte an Musikschulen und für die Freiberuflichkeit, aber auch genaue Antworten auf vielfältige und dringende Fragen.
Die Teilnahme am EMP-Netzwerk Hessen ist kostenfrei. Die nächste Fachtagung findet in ca. einem Jahr statt. Alle hessischen und rheinland-pfälzischen Lehrkräfte der Rhythmik und der Elementaren Musikpädagogik sind dazu eingeladen, sowohl DTKV-Mitglieder als auch -Nichtmitglieder, Aufnahme und Informationen über Projektleitung@dtkv-hessen.de.
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Kreative Poptools im Klavierunterricht
Zwischen Musikschule und YouTube-Tutorial: Das Seminar „TastenImpuls“ (9.-13. März) vermittelt Klavier- und Keyboardlehrer*innen, wie sie neue Technologien und mediengestützte Lernformate kreativ in den eigenen Unterricht einbinden können. Stilistik, Grooves und Arrangiertechniken aktueller Popmusik bilden einen weiteren Schwerpunkt des Seminars mit Tobias Rotsch und Rob Maas, das Zugänge zu den Lebenswelten und Hörgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen aufzeigt und geeignete Methoden für die Integration von Popmusik in den Unterricht vermittelt. Anmeldung & weitere Informationen unter www.bundesakademie-trossingen.de.
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Der Mitschnitt vom Thementag am 8.11. 2019 in Frankfurt steht jetzt zur Verfügung.
„Möglichkeiten der Stärkung der außerschulischen Musikpädagogik“
(Finanzierungsmodelle, Honorarkräfte, Freiberufler etc.)
- Begrüßung
2. Statements des Podiums
Volker Gerland, Vorstand VdM, Mario Müller, Vorsitzender bdfm, Gabor Scheinpflug, Bundesfachgruppenvorstand ver.di, Edmund Wächter, Vorstand DTKV
Moderation, Andreas Kolb, Chefredakteur NMZ
3. Podiumsdiskussion
4.Offene Diskussion
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Eintrag bei musiklehrerfinder.de
Alle Mitglieder der hessischen Regionalverbände (DTKV) können sich im Musiklehrer-Finder registrieren. https://musiklehrer-finder.de/
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Wer hat Angst vor – der DSGVO?
Seminar am 26.10.2019 des DTKV-Landesverbandes Hessen mit Jürgen Spielmann
Von Gabriela Schneppat
Nach diesem hochinteressanten und durchaus auch amüsanten Seminar mit dem Juristen und Datenschutzspezialisten Jürgen Spielmann hatte dies bestimmt keiner der Teilnehmer mehr! Gekommen waren Teilnehmer aus allen hessischen Regionalverbänden. Die teilweise weite Anreise hatte sich gelohnt: Jürgen Spielmann verstand dieses komplexe und sperrige Thema so den Teilnehmern nahe zu bringen, dass den ganzen Nachmittag keine Langweile aufkam und Durchblick geschaffen wurde!
Im Datenschutzrecht herrscht der Grundsatz: „Alles ist verboten – außer es ist erlaubt!“. Daher geht beim Umgang mit sog. „personenbezogenen Daten“ stets Sicherheit vor Bequemlichkeit. Die Teilnehmer des Seminars bekamen einen umfassenden Überblick zum eigenen Umgang mit personenbezogenen Daten und einen Leitfaden an die Hand, wie in welchem Medium diese Daten bzw. der Schüler, Newsletter-Empfänger oder geschäftlichen Kontakte zu sichern sind. Dabei kamen auch die Fallstricke, die in der Praxis zu Problemen führen könnten, nicht zu kurz. Wenn eine Datenschutzverletzung passiert ist, darf keinesfalls der Kopf in den Sand gesteckt werden, sondern es muss aktiv gehandelt werden, um Schaden und Bußgelder abzuwenden. Im Zweifel sind die Betroffenen zu informieren und es ist eine Meldung an den Landesdatenschutzbeauftragten abzusetzen. So empfahl Spielmann beispielsweise den Verlust des Smartphones mit gespeicherten Telefonnummern von Schülern und geschäftlichen Kontakten grundsätzlich zu melden, dies auch dann, wenn es das Handy z.B., in den Main gefallen ist. Zwar würde es dann wohl kaum zu einem Datenmissbrauch kommen, denn die Fische würden zwar schwerlich die Telefonnummern auslesen können, aber was Neptun mit dem Handy macht, weiß man ja nicht…
Ein paar wichtige Hinweise sollen hier gestattet sein: Unterlagen mit Daten in Papierform sollten grundsätzlich so gesichert sein, dass kein Unbefugter normalerweise Zugang erhalten kann. Also sollte man sie am besten wegschließen. Für jeden Vertrag sollte man sich zur eigenen Absicherung und aus Nachweisgründen eine Datenschutzerklärung unterschreiben lassen, damit man nicht nur die zur reinen Vertragsausführung benötigten Daten erheben und verarbeiten und auch ggf. an den Steuerberater weitergeben kann, sondern auch Daten, die darüber hinausgehen. Datenverarbeitung ist ein Sammelbegriff für Erheben, Speichern, Übermitteln, Sperren und Löschen von Daten. Eine Verarbeitung ist also z.B. das Speichern der Telefonnummer oder Mailadresse, aber auch deren Versendung an jemand anderen, die Veränderung des Datensatzes und sogar seine Löschung. Und wer die Daten im PC speichert sollte diesen unbedingt mit einem aktuellen und regelmäßig aktualisierten Virenschutz versehen.
Für alle, die sich eingehender mit diesem Thema auseinandersetzen möchten, wurde von Herrn Spielmann die erstaunlich preisgünstige Broschüre „Erste Hilfe zur DSGVO für Unternehmen und Vereine – das Sofortmaßnahmen-Paket“ aus dem C.H.Beck-Verlag empfohlen.
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Medieneinsatz im Instrumental- und Gesangsunterricht
Im Rahmen ihrer Masterarbeit für den Masterstudiengang IGP an der Hochschule für Musik und Theater München führt Veronika Hofer eine Umfrage durch. In diesem Fragebogen geht es um den Medieneinsatz im Instrumental- und Gesangsunterricht.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Arbeit unterstützen! Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie direkt zur Umfrage.
https://www.q-set.de/q-set.php?sCode=HTRXMTTNPHFG
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„Musikmentoren für Hessen“ bietet Jugendlichen an Schulen, Musikschulen und Vereinen die Möglichkeit, ihre musikalischen Kompetenzen für das Musizieren in Ensembles und Gruppen mit Instrumenten und/oder vokal sowie für die Leitung solcher Ensembles zu erweitern und ihre personalen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Über ein Schuljahr werden musikinteressierte Schüler bzw. Schülerinnen mit musikalischen und organisatorischen Aufgaben rund um Proben, Aufführungen und Orchesterfreizeiten vertraut gemacht.
Die ersten hessischen Musikmentoren haben am 12. Mai 2019 ihr Zertifikat von Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz überreicht bekommen. Nun ist der zweite Jahrgang ausgeschrieben. Nähere Informationen gibt es unter:
https://landesmusikakademie-hessen.de/musikmentoren/
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Kultur als Staatsziel Als Ergebnis der Volksabstimmung im Rahmen der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 wurde “Kultur als Staatsziel” in der Verfassung des Landes Hessen verankert.